Tuesday, March 9. 2010Flüssigkeitsverbot für Handgepäck teilweise gelockert
Die EU-Kommission hat das Flüssigkeitsverbot für Handgepäck teilweise gelockert. Die entsprechenden EU-Verordnungen traten bereits am 4. Februar mit sofortiger Wirkung in Kraft und basieren auf bilaterale Abkommen mit den USA und Kanada. So dürfen Passagiere, die von einem nordamerikanischen Flughafen nach Europa reisen oder an einem europäischen Airport umsteigen, ab sofort wieder Getränke und Kosmetika in ihrem Handgepäck mitführen. Voraussetzung ist jedoch weiterhin, dass alle Gegenstände in einer durchsichtigen, verschweisten und damit manipuliersicheren Plastiktüte untergebracht sind. Die einzelnen Behälter dürfen zudem nicht mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit enthalten und die Gesamtmenge nicht die 1-Liter-Marke übersteigen. Bisher wurden beispielsweise Whiskey- oder Perfüm-Flaschen, die Fluggäste in amerikanischen Duty-Free-Shops erstanden hatten, an europäischen Flughäfen ersatzlos konfisziert.
Laut einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Lockerung des Flüssigkeitsverbots in zwei Schritten ausgedehnt werden. So dürfen ab dem 29. April 2011 auch andere Nicht-EU-Passagiere ihre Duty-Free-Einkäufe mit an Bord nehmen, sofern sie in festen und manipuliersicheren Plastiktüten verschweist sind. Zwei Jahre später soll das Flüssigkeitsverbot schließlich ganz aufgehoben werden. Als Bedingung wird allerdings der weitläufige Einsatz von Körperscannern genannt. Diese müssen dazu in der Lage sein, Sprengstoff am Körper und in Flüssigkeiten zu entdecken.
Die EU hatte das Verbot, Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen, 2006 erlassen. Damit reagierte sie auf das höhere Sicherheitsrisiko, das von Terroristen ausgeht. Denn nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gab es mehrere Versuche, flüssigen Sprengstoff an Bord von Passagiermaschinen zu schmuggeln oder gar zu zünden. Comments
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