Tuesday, July 14. 2009Flug verspätet oder gestrichen? Passagiere haben Rechte
Dank einer EU-Verordnung haben Fluggäste seit 2005 Rechte und Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften, sobald ihr Flug gestrichen wird oder mit Verspätung sein Ziel erreicht. Voraussetzungen für die Gültigkeit dieser Rechte sind zum einen, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem Land der Europäischen Union hat und der Flug von einem EU-Mitgliedsland aus startet oder der Zielflughafen in einem EU-Land liegt. Zum anderen wird vorausgesetzt, das der Fluggast über eine Reservierung verfügt, zur festgelegten Zeit am Check-In-Schalter ist bzw., sollte keine angegeben sein, 45 Minuten vor Abflugszeit dort eintrifft.
Verspätet sich ein Flug um bis zu 5 Stunden, haben betroffene Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung, eine Möglichkeit zu telefonieren und notfalls auch ein Anrecht auf Unterbringung im Hotel. Verzögert sich ein Flug um mehr als fünf Stunden, muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis zurück zurückerstatten oder den Rückflug übernehmen, sollte es sich um einen Anschlussflug handeln.
Im Falle einer Überbuchung haben zurückgelassene Passagiere ein Recht auf eine Ausgleichszahlung, deren Höhe sich nach der Entfernung des Zielflughafens richtet. Fluggäste die wegen Überbuchung nicht mitfliegen können, erhalten bei einer Entfernung von 1.500 Kilometern 250 Euro. Für Flüge bis 3.500 Kilometern Entfernung haben sie Anspruch auf 400 Euro und für Flüge darüber hinaus auf 600 Euro. Diese Regelungen gelten sowohl für Linien- als auch für Charterflüge. Flugpassagiere haben außerdem ein Anrecht auf eine Entschädigungszahlung, wenn die Fluggesellschaft einen gebuchten Flug innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin streicht, ohne einen Ersatzflug anzubieten. Mehr Infos dazu auch bei: imagetours.de |
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