Die EU-Kommission hat das Flüssigkeitsverbot für Handgepäck teilweise gelockert. Die entsprechenden EU-Verordnungen traten bereits am 4. Februar mit sofortiger Wirkung in Kraft und basieren auf bilaterale Abkommen mit den
USA und Kanada. So dürfen Passagiere, die von einem nordamerikanischen Flughafen nach Europa reisen oder an einem europäischen Airport umsteigen, ab sofort wieder Getränke und Kosmetika in ihrem Handgepäck mitführen. Voraussetzung ist jedoch weiterhin, dass alle Gegenstände in einer
durchsichtigen, verschweisten und damit manipuliersicheren Plastiktüte untergebracht sind. Die einzelnen Behälter dürfen zudem nicht mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit enthalten und die Gesamtmenge nicht die 1-Liter-Marke übersteigen. Bisher wurden beispielsweise Whiskey- oder Perfüm-Flaschen, die
Fluggäste in amerikanischen Duty-Free-Shops erstanden hatten, an europäischen Flughäfen ersatzlos konfisziert.
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