Jeder Flugpassagier durchläuft die
Sicherheitskontrolle am Flughafen, vielleicht sogar auf so elegante Art und Weise, wie es Goerge Clooney in seinem neuen Kinofilm „Up in the Air“ vorführt. Es müssen Jacken, Gürtel und Schuhe ausgezogen und zusammen mit Schmuck, Schlüssel und Handy in Plasteschalen gelegt werden, die dann durch ein
Röntgengerät befördert werden. War alles in Ordnung, kann der Passagier seine Habseligkeiten wieder an sich nehmen.
Aber damit während dieser Prozedur nichts verloren geht, empfiehlt es sich, seine
Wertgegenstände im Handgepäck oder in die Jackentasche zu verstauen. Denn zuweilen verschwinden tatsächlich Sachen aus den Kästen, sei es, dass ein anderer Fluggast sie aus Versehen eingesteckt hat oder weil Langfinger eine günstige Gelegenheit nutzen konnten. Die Frage ist nur:
Wer haftet in solchen Fällen, wenn die Kette oder Uhr nicht mehr auftaucht?
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