Fluggesellschaften dürfen
Flüge, die von Kunden online gebucht wurden, nicht ohne weiteres stornieren. So entschied das Landesgericht Dortmund über einen Fall der
Fluggesellschaft Germanwings. Die Airline hatte bereits gebuchte Flugtickets an andere Kunden vergeben, ohne erstere darüber zu benachrichtigen. Die Stornierung nahm das Unternehmen vor, nachdem die Zahlung per Kreditkarte fehlschlug. Weder über den missglückten Zahlungsvorgang noch über die Stornierung selbst wurden der betroffene Kunden informiert, der erst am Flughafen davon erfuhr.
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